Randnotiz: Schlecker, das sind wir!
Leere Regale, leere Märkte, leere Kassen. Die insolvente Drogeriekette Schlecker stemmt sich gegen den Zusammenbruch und versucht, mit einer medialen Charme-Offensive verloren gegangene Kunden... Mehr
Alexander Müller, 23. Januar 2012, 14:05 Uhr
Der logistische Aufwand zur Errechnung der Rückforderungen ist beträchtlich: Für jede Apotheke müssen die Steuerberater prüfen, wann das jeweilige Rechenzentrum die zusätzlichen Abrechnungsdaten an die Kassen geliefert hat und wann welche Kasse den Differenzbetrag beglichen hat. Wurde dabei die gesetzlich vorgeschriebene Zehn-Tages-Frist überschritten, haben die Apotheken laut Apo-Audit-Frontmann Dr. Bernhard Bellinger Anspruch auf die erneute Zahlung von 55 Cent. Die Verarbeitung der häufig nicht digital bereit gestellten Daten ist derzeit die größte Herausforderung.
Damit die Aktion nicht ausufert, hat sich Bellinger daher Grenzen gesetzt: Pro Apotheke wird eine Liste mit Krankenkassen erstellt, die zu spät überwiesen haben. Übersteigen die Forderungen einen im Gesamtwert von 600 Euro, wird die Kasse angeschrieben und zur Rückzahlung aufgefordert. Pro Apotheke dürften das Bellinger zufolge etwa acht Kassen sein. Bei geringeren Beträgen lohne sich der Aufwand vermutlich nicht, erklärt der Steuerberater.
Ob es sich überhaupt lohnt, daran gibt es bei der Konkurrenz durchaus Zweifel: Dr. Klaus-Martin Prang, Chef der Treuhand Hannover, sieht den Vorstoß kritisch. Die ABDA habe das Vorgehen rechtlich bewertet und glaube nicht an einen Erfolg Bellingers, so Prang. Welche juristischen Bedenken es im Apothekerhaus konkret gibt, war auf Nachfrage bislang nicht zu erfahren.
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