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Krankenkassenbeiträge

Apothekenmitarbeiter werden teurer

Alexander Müller, 28. September 2010, 10:01 Uhr

  • Kassenbeiträge steigen: Ab 2011 müssen Apothekeninhaber höhere Arbeitgeberbeiträge zahlen.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Der Vorwurf, die Apotheken würden von der Gesundheitsreform verschont, hält sich hartnäckig. Dabei hat Bundesgesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) immer wieder klargestellt, dass an den Milliarden-Einsparungen alle Leistungserbringer beteiligt werden. Abgesehen davon sind die Apotheken als Arbeitgeber von anderen Teilen der Reform direkt betroffen.

Um das erwartete Milliardenloch der Krankenkassen im kommenden Jahr zu stopfen, will die schwarz-gelbe Regierung mit dem GKV-Finanzierungsgesetz den einheitlichen Beitragssatz auf 15,5 Prozent erhöhen. Die Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent, die Arbeitgeber 7,3 Prozent. Eine Apotheke mit einem Jahresumsatz von 1,7 Millionen Euro und marktüblichen Personalkosten von 10 Prozent zahlt demnach 2011 zusätzlich 400 Euro an die Krankenkassen der Mitarbeiter.

Gemessen an den zu erwarteten Einschnitten wegen der geplanten Umstellung der Großhandelsvergütung sind das zwar Peanuts. Trotzdem trägt die Reform zu einer weiteren Steigerung der Lohnnebenkosten bei - und die liegen in der Beispielrechnung bei jährlich knapp 28.000 Euro.

Auch für die Angestellten in Apotheken wird es im kommenden Jahr teurer: Eine PTA mit einem übertariflichen Einkommen und 13. Monatsgehalt zahlt 140 Euro mehr in ihre Krankenversicherung ein. Bei angestellten Apothekern ergibt sich in etwa dieselbe Summe, weil die Beitragsbemessungsgrenze zum Jahreswechsel abgesenkt wird und damit Krankenkassenbeiträge damit nur noch bis zu einem Gehalt von 3712,50 Euro fällig werden.

In Zukunft werden die Apotheken tatsächlich verschont - zumindest als Arbeitgeber: Jede neue Ausgabensteigerung bei den Kassen bleibt nach den Plänen der Regierung an den Beschäftigten hängen. Der allgemeine Beitragssatz wird eingefroren, dafür können die Krankenkassen künftig unbegrenzte Zusatzbeiträge von ihren Versicherten verlangen. Diese dürfen nur nicht mehr als 2 Prozent des Einkommens betragen.

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