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Hilfsmittelversorgung

Apotheken müssen Eignung nachweisen

Yvette Meißner, 05. November 2010, 14:12 Uhr

  • Prüfung im 5-Jahres-Takt: Apotheken, die Kassenpatienten mit Hilfsmitteln versorgen wollen, müssen sich künftig präqualifizieren.Foto: Elke Hinkelbein
Berlin -

Streitigkeiten um die Abgabe von Hilfsmitteln, wie sie Anfang des Jahres in Berlin zwischen Apothekerverband und AOK aufgetreten sind, könnten schon bald der Vergangenheit angehören. Denn die Krankenkassen werden ab Januar die Möglichkeit haben, von Leistungserbringern eine generelle Eignungsprüfung zu verlangen, wenn diese Inkontinenzeinlagen, Hörgeräte oder orthopädische Schuhe abgeben wollen.

Die sogenannte Präqualifizierung kann für mehrere Hilfsmittelgruppen bei zentralen Prüfstellen beantragt werden, Filialen müssen sich selbst bewerben. Wer sich einmal den Anforderungen des bundeseinheitlichen Systems gestellt hat, ist für fünf Jahre zertifiziert. Allerdings: Die Prüfung ist kostenpflichtig.

Gesetzlich vorgeschrieben wird den Apotheken die Eignungsprüfung nicht. Wer noch nach alten Verträgen beliefert, muss - solange die Bedingungen gelten - auch keine Änderungen befürchten. Wird die Präqualifizierung aber bei Ausschreibungen oder in neuen Verträgen gefordert, ist die Zertifizierung Pflicht.

Immerhin müssten die Leistungserbringer in Zukunft nicht mehr bei jeder Kasse einzeln ihre Eignung nachweisen, argumentiert eine Sprecherin des GKV Spitzenverbands. Und: „Eine Präqualifizierung muss von den Kassen anerkannt werden.“ Ein Anrecht auf einen Zuschlag ist damit allerdings nicht verbunden.

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