Lagerwertverlustausgleich

Geld zurück nur für Großhändler

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Berlin -

Zum Jahreswechsel gab es eine Reihe von Festbetragsabsenkungen oder neue Festbeträge. Weil die Hersteller darauf in der Regel reagieren, verliert Ware in der Apotheke an Wert. Regelmäßig bleiben Apotheker auf der Differenz sitzen. Besonders ärgerlich ist es, wenn das nicht für alle Marktteilnehmer gilt.

Seit Anfang des Jahres gelten beispielsweise neue Festbeträge für mehrere Ophthalmika. Betroffen sind unter anderem die Carboanhydrasehemmer Brinzolamid (Azopt von Alcon) und Dorzolamid (Trusopt S von Santen), bei denen der Festbetrag auf 25,96 Euro festgesetzt wurde. Beide Hersteller reagierten mit Preissenkungen auf die Anpassung. Die Augentropfen von Santen fielen im Einkaufspreis beispielsweise von 64,55 auf 44,75 Euro – also um mehr als 30 Prozent.

Die Firma Santen verfolgt – wie viele Hersteller – inzwischen eine klare Politik bei solchen Preisabfällen: „Bei einer externen (gesetzlichen) Vorgabe wie dem Festbetrag hat sich die Firma Santen dazu entschlossen, für Lagerwertverluste nicht aufzukommen“, teilte die Münchener Firma gegenüber Apotheken mit.

Überrascht war eine Apothekerin aus Brandenburg, als sie bei Santen nachfragte: „Wir wurden abgewiesen. Der Mitarbeiter erklärte, dass nur Großhändlern der Verlust ersetzt würde, nicht aber öffentlichen Apotheken. Das finde ich nicht gerecht.“ Auf Nachfrage wurde dies vom Hersteller bestätigt: „Wir haben uns dazu entschlossen, auf Großhandelsebene zu erstatten“, heißt es aus München. Auf Apothekenebene werde bei Preisanpassungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben dagegen nicht ausgeglichen.

Bei Apotheken, die eng mit Augenärzten zusammenarbeiten oder aus anderen Gründen viele Ophthalmika an Lager haben, können sich die Verluste im Generalalphabet schnell summieren. Denn mehrere Präparate wurden im Preis um rund 20 Euro gesenkt. So gilt für Prostaglandin-Analoga seit Jahresbeginn ein Festbetrag von 22,32 Euro. Betroffen sind die Wirkstoffe Bomatoprost (Lumigan von Allergan), Latanoprost (Xalatan von Pizer), Tafluprost (Taflotan von Santen) und Travoprost (Travatan von Alcon).

Bei Lumigan stürzte der Preis für die Packung à 3x3 ml von 51,79 auf 25,45 Euro. Gleiches Bild bei Travatan: Die Einheit mit 40 µg/ml kostet im Einkauf jetzt 23,72 statt 48,15 Euro. Weder Alcon noch Allergan erstatten gegenüber Apotheke Lagerwertverluste. Die an Lager befindlichen Packungen haben teilweise zum Jahreswechsel demnach um mehr als die Hälfte an Wert verloren.

Dasselbe gilt grundsätzlich für die Kombinationspräparate: Das Alcon-Produkt Azarga (Brinzolamid/Timolol) fiel von 46,69 auf 38,02 Euro, Cosopt (Dorzolamid/Timolol) von Santen von 54,73 auf 38,02 Euro. Der neue Festbetrag in dieser Gruppe wurde auf 36,18 Euro festgelegt. Für Kombinationen aus Prostaglandin-Analoga wie Bimatoprost, Latanoprost und Travoprost jeweils mit Timolol gilt ein Festbetrag von 31,82. Betroffen sind hier etwa Ganfort (Allergan), Xalacom (Pfizer) und Duotran (Alcon).

Da die Apotheken keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Lagerwertverluste haben, bleibt ihnen nur eine Möglichkeit, auf die Politik der Hersteller vorab zu reagieren: Sie müssen vorbeugen und ihr Lager vor der Preissenkung möglichst herunterfahren. Je nach Festbetrag ist das aber gar nicht so einfach. Denn immer wieder sind auch Schnelldreher betroffen, deren Verfügbarkeit in der Apotheke unerlässlich ist. Für die Apotheker ist es ein Spagat zwischen Wirtschaftlichkeit und Versorgungsauftrag.

Im Juli verloren zahlreiche Schnelldreher an Wert: Insgesamt waren elf Gruppen von Festbetragsanpassungen betroffen, 59 Wirkstoffe und Kombinationen und 4747 PZN. Bei den Protonenpumpenhemmern (PPI) sank der Festbetrag um weitere rund 10 Prozent. Die größeren Abstriche hatten die Wirkstoffe im Sommer allerdings schon hinter sich. Laut der Unternehmensberatung Ecker + Ecker ist der Erstattungspreis seit der ersten Runde im Jahr 2005 um 89 Prozent gesunken.

Lagerwertverluste sind nicht immer das größte Problem der Apotheken, zumal einige Generikahersteller hier nach wie vor kulant sind. Die Anpassungen ziehen vielmehr Diskussionen am HV-Tisch nach sich, wenn nach der Preissenkung Zuzahlungen oder gar Aufzahlungen folgen.

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