Glossar
Festbetrag
Höchstgrenze, bis zu der die Krankenkassen Arzneimittel erstatten, bei Überschreitung muss der Patient aufzahlen. Seit 2004 können auch patentgeschützte Arzneimittel in Festbetragsgruppen aufgenommen werden
Höchstgrenze, bis zu der die Krankenkassen Arzneimittel erstatten, bei Überschreitung muss der Patient aufzahlen. Seit 2004 können auch patentgeschützte Arzneimittel in Festbetragsgruppen aufgenommen werden