Zusatzversicherungen

Krankenzusatzversicherungen sind individuell zu betrachten

Um Gesundheit von Kindesbeinen an sicherzustellen, schließen immer mehr Privatpersonen eine Krankenzusatzversicherung ab

Gelsenkirchen -

Mehr als nur das Minimum. Die Möglichkeiten der Krankenzusatzversicherung

Jeder Mensch muss einen Krankenversicherung haben. Die meisten sind gesetzlich versichert. Einige haben Privatversicherungen. Doch obgleich Menschen versichert sind, sind sie bei Weitem nicht davor gefeit, Kosten für medizinische Behandlungen übernehmen zu müssen. Der Grund: Die gesetzlichen Pflichtleistungen sind in Leistungskatalogen dokumentiert. Dort steht auch geschrieben, welche Zuzahlungen seitens der Patienten nötig werden. An welcher Stelle die gesetztliche Krankenkasse an ihre Grenzen stößt und welche Möglichkeiten der Krankenzusatzversicherung es gibt, soll Thema in diesem Ratgeber sein.

Das unterscheidet die Leistungsstränge

Der Gemeinsame Bundesausschuss, kurz G-BA, ist das Beschlussgremium, das den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung festlegt. Zusätzlich hat jede Krankenkasse selbst die Möglichkeit, Leistungen anzubieten, die bei einer Mitgliedschaft kostengünstig oder kostenfrei zu erhalten sind. Daneben gibt es Leistungen, die sich Patienten „wünschen“, die allerdings nicht im Leistungskatalog stehen und damit auch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Diese sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, werden nach der Gebührenordnung der Ärzte abgerechnet.

Nach dieser Erläuterungen zu den unterschiedlichen Leistungssträngen wird auch klar: Es ist heute schwer, Aussagen darüber zu treffen, ob eine spezielle Behandlung von der Krankenkasse übernommen wird, auch wenn diese nicht im G-BA-Leistungskatalog steht. Immer häufiger zeigt sich vor diesem Hintergrund dieses Nutzerverhalten: Die gesetzliche Krankenkasse kommt nicht für die zusätzlich gewünscht Leistung auf und der Patient macht sich dann auf die Suche nach einer entsprechenden Krankenzusatzversicherung. Häufig ist es dann zu spät, um einen Versicherungsfall geltend zu machen.

Diese Varianten der Krankenzusatzversicherung gibt es

Mittlerweile gleicht der Markt an Krankenzusatzversicherungen einem großen Baukasten, der dem Patienten viele Möglichkeiten bietet. Welche Optionen es gibt, soll diese Tabelle zeigen (vgl. http://www.krankenzusatzversicherung.de/):

Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung
Die Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist die Umfahrung des regulären Wegs. Der klassische Weg wäre, eine Gesundheitsprüfung zu absolvieren, um ein realistisches Abbild des aktuellen Gesundheitsstandes zur Errechnung der Beiträge heranzuziehen. Die Krankenzusatzversicherung ohne Gesundheitsprüfung ist nur denjenigen zu empfehlen, die um ihre eigene (häufig problematische) Krankengeschichte wissen, denn: Diese Variante hat höhere monatliche Beiträge.
Krankentagegeldversicherung
Das Krankentagegeld ist die finanzielle Aufstockung des Krankengelds. Das Krankengeld ist die gesetzliche Leistung, die nach sechs Wochen Krankheit bezahlt wird. Dann nämlich stoppt die Lohnfortzahlung seitens des Arbeitsgebers. Das Krankentagegeld kann hier die Lücke zum gesetzlich gewährten Krankengeld schließen.
Krankenhaustagegeldversicherung
Die Krankenhaustagegeldversicherung schüttet täglich einen vereinbarten Versicherungsbetrag aus, wenn sich der Versicherte im Krankenhaus befindet. So können finanzielle Engpässe durch lange Krankheits- und Rehabilitationsphasen minimiert werden.
Krankenzusatzversicherung für Kurleistungen
Die Leistungen, die Patienten seitens ihrer Krankenkassen für Kuraufenthalte erhalten, sind minimal. Umso attraktiver wird an dieser Stelle die Krankenzusatzversicherung, die Kurleistungen übernimmt. Der Fokus liegt bei der Bezuschussung auf der Wiederherstellung der Gesundheit und Arbeitskraft.
Ambulante Zusatzversicherungen
In die Rubrik der ambulanten Zusatzversicherungen fallen die Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, Brillenversicherungen und medizinische Hilfsmittel. Diese Optionen tragen einem veränderten Umgang mit der Medizin Rechnung und setzen auch an der heutigen Gesellschaft an, die zunehmend älter wird.
Zahnzusatzversicherungen
Im Bereich des Zahnersatzes übernimmt die gesetzliche Krankenkasse eine Grundversorgung, die anteilig die Kosten für den Zahnersatz trägt. Da die Kosten für Zahnersatz und Behandlungen sehr hoch sind, gibt es eine Reihe von Optionen im Zusatzbereich: die Zahnzusatzversicherung ohne Wartezeit, die Zahnzusatzversicherung speziell für Kinder und die Zahnersatz Versicherung.
Pflegezusatz
Jeder Mensch läuft Gefahr, pflegebedürftig zu werden. Diese Angewiesenheit auf fremde, qualifizierte Hilfe kommt häufig in höheren Jahren vor, kann aber auch in jungen Jahren durch einen Unfall oder dergleichen bedingt werden. Um die Kosten für Pflegedienste begleichen zu können, ist ein großer Topf Erspartes nötig – oder eine entsprechende Zusatzversicherung.

Darauf müssen Interessierte beim Abschluss einer Versicherung achten

Die Verbraucherzentrale hat zum Thema Zusatzversicherungen diese Verbrauchertipps zusammengestellt (vgl. https://www.verbraucherzentrale.de):

1.) Wer ist Vertragspartner? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten, wie sie auf den ersten Blick aussehen mag. Der Hintergrund ist, dass mittlerweile selbst gesetzliche Krankenkassen Zusatzversicherungen anbieten – allerdings nicht als Direktversicherer, sondern nur in Kooperation mit privaten Krankenversicherungen. Bei Fragen und etwaigen Unstimmigkeiten muss der Versicherte sich dann an die private Krankenversicherung wenden. Mit Blick auf die Kosten birgt diese Variante – über die gesetzliche Versicherung sich an einen private Versicherung weitervermitteln zu lassen – ein Einsparpotential von zehn Prozent (rein preislich betrachtet). Diese Sonderkonditionen gelten im Übrigen nur solange der Versicherte bei der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt, die die Kooperation unterhält.
2.) Gibt es eine Gesundheitsprüfung? Wer eine Krankenzusatzversicherung abschließen möchte, kommt in den meisten Fällen nicht umhin, eine Gesundheitsprüfung zu absolvieren, die in jedem Fall wahrheitsgemäß erfolgen muss. Wer diese umgehen will und explizit einen Vertrag ohne Gesundheitsprüfung abschließt, nimmt höhere Beiträge in Kauf.
3.) Gibt es eine einheitliche Tarifstruktur? Nein. Wer auf der Suche nach einer Krankenzusatzversicherung ist, kommt nicht umhin, Angebote, Preise und Leistungen detailliert zu vergleichen.
4.) Gibt es eine zeitliche Begrenzung? Wer auf eigene Faust nach einer privaten Krankenversicherung sucht, der muss häufig Wartezeiten in Kauf nehmen bis der erste Leistungsfall auch wirklich von der Versicherung übernommen wird. Drei bis acht Monate Wartezeit sind dabei keine Seltenheit und sollten mit Blick auf anstehende Behandlungen bedacht werden. Wer über einen Kooperationspartner der gesetzlichen Krankenversicherung eine Zusatzversicherung abschließt, kann diese Wartezeit häufig umgehen.
5.) Dürfen Interessierte abgelehnt werden? Ja, das ist durchaus möglich. Gibt es bestimmte Risiken, dürfen Versicherungen Interessierte ablehnen. Die Alternative wäre die Erhebung eines höheren monatlichen Beitrags, um die Risiken entsprechend zu deckeln.

Fazit: Krankenzusatzversicherungen sind individuell zu betrachten

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Aus der „Studie zur Gesundheit Erwachsener in Deutschland“ geht hervor, „dass 13,3 Prozent der befragten Frauen und 12,4 Prozent der Männer innerhalb eines Jahres stationär aufgenommen wurden“ (Quelle: https://www.klinikstandards.de). Diese Menschen hätten von einer Krankenhaustagegeldversicherung profitiert. Eine weitere Studie zeigt, dass in Deutschland 40 Millionen Menschen eine Brille tragen. Für dieses Zielgruppe würde sich eine Zusatzversicherung sicherlich rechnen. Fazit: Krankenzusatzversicherungen sollten immer einer individuellen Betrachtung des eigenen Gesundheitszustandes folgen. Dann können sie finanzielle Entlastung im Leistungsfall bringen.