zoom Beschwerde abgewiesen: Die Ausschreibung der AOK-Rabattverträge in lediglich fünf Gebietslosen ist nach einem Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zulässig.

Beschwerde abgewiesen: Die Ausschreibung der AOK-Rabattverträge in lediglich fünf Gebietslosen ist nach einem Urteil des Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen zulässig.

Share      

POLITIK

Rabattvertraege AOK-RABATTVERTRäGE

Gebietslose sind zulässig

Berlin  -  Die Ausschreibung der AOK-Rabattverträge mit einer Aufteilung in lediglich fünf Gebietslose ist zulässig. Das entschied das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG-NRW) in Essen und wies damit die Beschwerde des Pharmaunternehmens Biomo zurück. Der vor zwei Jahren in der ersten Runde der AOK-Verträge erfolgreiche Generikahersteller hatte schon im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer des Bundes verloren.

Biomo hatte neben der Form der Ausschreibung und des darin enthaltenen Stichtags insbesondere die Größe der Gebietslose kritisiert. Die AOK hatte das Bundesgebiet in fünf Lose unterteilt, pro Los erhält nur ein Hersteller den Zuschlag pro Wirkstoff. Darin sah Biomo eine Benachteiligung mittelständischer Unternehmen.

Diesen Vorwurf ließen die Essener Richter nicht gelten. Dagegen spreche laut Begründung schon der Umstand, dass sich neben dem beschwerdeführenden Unternehmen eine Reihe weiterer Mittelständler – teilweise erfolgreich – an der Ausschreibung beteiligt hätten.

Auch den von der AOK festgesetzten Stichtag des 1. September 2008, bis zu dem die Generika auf dem Markt verfügbar sein mussten, erklärte das LSG für rechtmäßig. Dasselbe gilt für die Regeln über Teilkündigungen und Ersatzbeschaffungen.

Wegen der andauernden Rechtsstreitigkeiten hatte die AOK den Starttermin für die Rabattverträge bereits mehrfach verschieben müssen. Derzeit ist der 1. Juni für das Inkrafttreten der Verträge anvisiert. Insgesamt hatte die AOK 64 Wirkstoffe ausgeschrieben.

APOTHEKE ADHOC, Freitag, 27. März 2009, 12:56 Uhr

Lesen Sie auch

Bundesversicherungsamt: Rabattverträge unwirksam

Rabattverträge: AOK hat Hersteller im Griff

APOTHEKE ADHOC Debatte

Login

Um mitzudiskutieren, müssen Sie als Mitglied der APOTHEKE ADHOC Community eingeloggt sein.

Benutzer:
Passwort:

merken| kontaktieren| drucken| versenden| zurück
Newsletter kostenlos abonnieren

E-Mail-Adresse

Heute erhalten 11016 Abonnenten den kostenlosen APOTHEKE ADHOC-Newsletter.
Jetzt anmelden!

Aktuelle Videos

Kassenabschlag

"Kassenabschlag muss festgeschrieben werden"

Freiwillig spart keiner: Die SPD-Gesundheitsexpertin Dr. Carola Reimann würde den Kassenabschlag gesetzlich festschreiben.

Muskel- und Gelenkbeschwerden?

Die neue WEPA Pferdesalbe mit hochwertiger Rezeptur und TOP-Rendite!

Schöne Sommerzeit - leidige Stechmücken-Zeit.

Biologisch geschützt mit mosquito® Parasitenschutz.

Das neue Oberarm-Blutdruckmessgerät von aponorm®.

Höchste Qualität zu hervorragenden Konditionen.

ANZEIGE
Social Media
Follow ApothekeAdhoc on Twitter
Porträt

Hessen

Grüttner wird Gesundheitsminister

Der designierte hessische Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) hat sein neues Kabinett vorgestellt: Neben Wechseln an den Spitzen von Umwelt-, ...mehr

Kommentar

(K)eine Frage der Hygiene

Eine Woche nach dem tragischen Tod von drei Säuglingen an der Uniklinik Mainz ist noch unklar, wer die Verantwortung für die verunreinigten ...mehr

Copyright © 2009, APOTHEKE ADHOC ist ein Dienst von EL PATO Ltd. - Agentur für Kommunikation. Friedenstraße 91a / 10249 Berlin / Geschäftsführer: Patrick Hollstein, Elke Hinkelbein / Amtsgericht Berlin Charlottenburg / HRB 100 205 B / USt-IdNr.: DE246500697. EL PATO Ltd. haftet nicht bei Fehlern oder Störungen im Dienstbetrieb, bei Lieferschwierigkeiten, inhaltlichen oder textlichen Fehlern, außer in Fällen groben Verschuldens. Im Übrigen gelten unsere AGB. E-Mail: info@apotheke-adhoc.de URL: www.apotheke-adhoc.de Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr. Bitte beachten Sie auch AGB, Nutzungshinweise, Datenschutzerklärung und Impressum.