zoom Lob für den Generalanwalt: ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf begrüßte die Schlussanträge des Generalanwalts zum Fremdbesitzverbot. Foto: Elke Hinkelbein

Lob für den Generalanwalt: ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf begrüßte die Schlussanträge des Generalanwalts zum Fremdbesitzverbot. Foto: Elke Hinkelbein

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POLITIK

EU EUGH-SPEZIAL

Lob für Yves Bot

Berlin  -  Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände hat die Schlussanträge von Generalanwalt Yves Bot zum Fremdbesitzverbot von Apotheken begrüßt: „Der Generalanwalt hat sensibel die außergewöhnliche heil- und freiberufliche Verantwortung des Apothekers gewürdigt. Damit setzt sich der Generalanwalt auch für die besonderen Interessen und das Schutzbedürfnis der Patienten ein“, sagte ABDA-Präsident Heinz-Günter Wolf.

Bot hatte am Morgen in seinen Schlussanträgen das Fremdbesitzverbot für mit dem EU-Gemeinschaftsrecht vereinbar befunden. Der Generalanwalt sieht in der Verknüpfung der Betriebserlaubnis mit der Person des Apothekers ein wirksames Mittel, um die Arzneimittelversorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Dabei betonte er den Wert der Unabhängigkeit der Apotheker.

Die deutschen Apotheker teilen laut ABDA-Mitteilung die Einschätzung Bots, wonach das Verbot für Nichtapotheker, eine Apotheke zu besitzen und zu betreiben, die Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln sicherstelle. „Wir freuen uns, dass dieser ordnungspolitische Grundgedanke gilt. Fremd- und Mehrbesitzverbot haben sich in Deutschland bewährt. Das deutsche Apothekensystem zählt auch deshalb zu den weltweit besten“, sagte Wolf.

APOTHEKE ADHOC, Dienstag, 16. Dezember 2008, 11:42 Uhr

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