Berlin - Die Drogeriekette Rossmann wurde von dem Vorwurf, Waren unter Einstandspreis verkauft zu haben, freigesprochen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies heute eine Klage des Bundeskartellamts ab. Die Behörde hatte Rossmann vorgeworfen, im Jahr 2005 55 Drogerieartikel zu billig angeboten zu haben – aus Sicht des Kartellamts eine unbillige Behinderung.
Das Wettbewerbsrecht verbietet es Unternehmen, ihre Marktmacht dazu auszunutzen, Wettbewerber zu behindern. Das Bundeskartellamt hatte für die Berechnung der Einkaufspreise die Werbekostenzuschüsse als allgemeinen Rabatt angesehen und auf alle Produkte eines Herstellers verteilt. Diese Berechnung führte dazu, dass in bestimmten Fällen Waren unter Einkaufspreis angeboten worden wären.
Noch Anfang der Woche hatte Kartellamtschef Dr. Bernhard Heitzer in einem Interview vor den Folgen eines Freispruchs gewarnt: „Man würde der Umgehung des Verbots, unter Einstandspreis zu verkaufen, Tür und Tor öffnen, wenn das OLG im Fall Rossmann in dieser Kernfrage den Argumenten der Drogeriemarktkette folgen würde.“ Heitzer war sich seiner Sache sehr sicher: Rossmann-Lieferanten wie Henkel oder Beiersdorf hätten die Praxis bestätigt. „Das ist belegt und ergibt sich auch aus den uns vorliegenden Jahresvereinbarungen“, so der Kartellamtschef.
Die OLG-Richter widersprachen der Auffassung der Behörde. Die Warenkostenzuschüsse und damit die Einstandspreise seien so nicht zu berechnen, teilte der Senat mit. Die Werbekostenzuschüsse seien bei Rossmann vielmehr in jahrzehntelanger Praxis und in Absprache mit den Lieferanten nur auf die konkret beworbenen Waren angerechnet worden. Rossmann und der Inhaber wurden vom Vorwurf unbilliger Behinderung freigesprochen.
Gegen die Entscheidung kann die Staatsanwaltschaft Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof einlegen. Zuletzt hatte das Bundeskartellamt ein Bußgeld von 5,5 Millionen Euro gegen das Unternehmen und von 300.000 Euro gegen den Inhaber beantragt.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 12. November 2009, 17:44 Uhr
Drogeriekette: Rossmann streitet mit Kartellamt
Drogeriekette: Apothekenexklusives bei Rossmann
Drogeriemarkt: Rossmann versenkt Drogerie-Test
EuGH Spezial: Rossmann: „Urteil hin oder her“
Drogeriekette: Rossmann schielt auf Apotheken
Drogeriekette: Rossmann-Expansion stockt
Heute erhalten 11101 Abonnenten den kostenlosen APOTHEKE ADHOC-Newsletter.
Jetzt anmelden!
BPI-Hautpgeschäftsführer Henning Fahrenkamp ist mit der Politik von Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler nicht zufrieden.
Irgendwann ist Schluss mit Flickenteppich: Während verschiedene Gerichte der unteren Instanzen diametral entgegengesetzte Entscheidungen fällen
...mehr
schülerVZ, studiVZ, pillenVZ. Wer zu den großen Fragen des Lebens Orientierung sucht, wird in den Kontaktbörsen der Verlagsgruppe Holtzbrinck ...mehr