Berlin - Ab kommenden Montag beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Hauptverhandlung im Bußgeldverfahren des Bundeskartellamtes gegen die Drogeriekette Rossmann. Im Februar 2007 hatte die Bonner Behörde Bußgelder in Höhe von insgesamt 300.000 Euro gegen Rossmann verhängt, weil sie es als erwiesen ansah, dass Rossmann im Jahr 2005 Drogerieprodukte zu billig, das heißt unter dem eigenen Einkaufspreis angeboten hatte.
Das Kartellamt war einer diesbezüglichen Beschwerde nachgegangen. Rossmann hatte Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt. Für das Verfahren sind zunächst sechs Verhandlungstage anberaumt worden.
APOTHEKE ADHOC, Donnerstag, 22. Oktober 2009, 17:41 Uhr
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