zoom Strikte Umsetzung: AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann will Apotheker, die systematisch nicht austauschen, retaxieren. Foto: Elke Hinkelbein

Strikte Umsetzung: AOK-Rabattchef Dr. Christopher Hermann will Apotheker, die systematisch nicht austauschen, retaxieren. Foto: Elke Hinkelbein

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APOTHEKENPRAXIS

Rabattvertraege GENERIKAAUSTAUSCH

AOK: Apotheker werden retaxiert

Berlin  -  Von einigen Generikaherstellern wurden die Apotheken in Sachen Generikaaustausch per Fax vor einer Übertragung der Haftung gewarnt. Jetzt zieht die AOK nach: Die Kasse werde Apotheker retaxieren, die sich nicht an die Rabattverträge halten, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann gegenüber APOTHEKE AHDOC. „Das ist eindeutig rechtswidrig. Wer systematisch nicht austauscht, wird retaxiert“, warnte der stellvertretende Vorsitzende der AOK Baden-Württemberg. Dies gelte auch für den Startmonat Juni.

Allerdings werden Retaxtationen laut Hermann kaum ein Thema sein, denn die Umsetzung sei bislang befriedigend verlaufen. Zudem hätten Apotheker bei pharmakologischen Bedenken oder Lieferengpässen das Recht, nicht zu substituieren. „Wir haben einen Rahmenvertrag, und der gilt“, sagte Hermann. Er räumte aber ein, dass die derzeitige Regelung interpretationsfähig und ineffizient sei. Hier sei eine Klarstellung wünschenswert. Allerdings gehe es jetzt nur noch um Einzelfragen der Indikationen, die den unterschiedlichen europäischen Zulassungsregeln geschuldet seien.

Den Herstellern warf Hermann „gezielte Falschinformation“ vor. „Die Apotheker sollten sich nicht ins Boxhorn jagen lassen von auf dem absteigenden Ast befindlichen großen Generikafirmen“, so Hermann. Es sei ein sehr durchsichtiges Kalkül, wenn die Firmen Indikationen für eine Nischenexklusivität kaufen würden, so der AOK-Vorstand.

Auch das Argument der fehlenden Indikation im Beipackzettel lässt Hermann nicht gelten. Schließlich sei das bei Wirkstoffverordnungen – die im Übrigen auch vom DAV gefordert würden – alltäglich. „Das kann im Einzelfall ein Problem sein, fällt aber unter die Aufklärungspflicht des Arztes“, so Hermann.

Eine Übertragung der Haftung für das Arzneimittel auf den Apotheker sei in jedem Fall ausgeschlossen. Das habe auch das Bundesgesundheitsministerium mehrfach klargestellt: „Und die Aussage vom BMG ist mehr wert als die von irgendeinem gekauften Gutachter“, so Hermann. Morgen will die Kasse alle Apotheken schriftlich über ihre Position informieren.

Alexander Müller, Freitag, 31. Juli 2009, 16:50 Uhr

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