zoom Frei für die Sichtwahl: Ab 1. August dürfen Omeprazol-Präparate mit 20 Milligramm Wirkstoff ohne Rezept abgegeben werden. Foto: APOTHEKE ADHOC

Frei für die Sichtwahl: Ab 1. August dürfen Omeprazol-Präparate mit 20 Milligramm Wirkstoff ohne Rezept abgegeben werden. Foto: APOTHEKE ADHOC

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APOTHEKENPRAXIS

VERSCHREIBUNGSPFLICHT

Grünes Licht für OTC-Omeprazol

Berlin  -  Es wird enger in der Sichtwahl: Der Bundesrat hat der Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) zugestimmt. Der Protonenpumpenhemmer Omeprazol wird damit zum 1. August in begrenztem Umfang aus der Rezeptpflicht entlassen. Der Wirkstoff soll zur Behandlung von Sodbrennen und saurem Aufstoßen in einer Einzel- und Tageshöchstdosis von 20 Milligramm ohne Verschreibung erhältlich sein. Die Anwendungsdauer wird auf 14 Tage beschränkt, eine Packung der OTC-Variante darf maximal 280 Milligramm Omeprazol enthalten. Omeprazol ist nach Pantoprazol bereits der zweite auch apothekenpflichtig erhältliche Protonenpumpenhemmer.

Das OTC-Migränetherapeutikum Formigran (Naratriptan) wird künftig ebenfalls Konkurrenz bekommen: Der Bundesrat hat Almotriptan in einer Konzentration von 12,5 Milligramm pro Tablette als Zweierpackung zur Behandlung von Migräneanfällen mit und ohne Aura aus der Verschreibungspflicht entlassen. Künftig soll sichergestellt werden, dass beide Triptane nur nach Erstdiagnose einer Migräne durch einen Arzt eingenommen werden. Auch die Beschränkung auf erwachsene Patienten zwischen 18 und 65 Jahren gehört zur Bedingung für die Apothekenpflicht.

Wegen Verzögerungen im Verfahren waren die Positionen Omeprazol, Almotriptan und Naratriptan im Entwurf der AMVV-Änderungsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums von Ende Mai nicht enthalten. Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates hatte die vom Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht empfohlenen Änderungen dann jedoch erfolgreich in die Abstimmung eingebracht.

Désirée Kietzmann, Freitag, 10. Juli 2009, 18:12 Uhr

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