NARZ/AVN Apothekenpartner
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Neuer Rahmenvertrag

NARZ/AVN bereitet Apotheken vor: Fit für die neue Importquotenregelung

Bremen -

Neue Regelungen

Am 1. Juli ist es so weit. Dann gilt ein neuer Rahmenvertrag zwischen Krankenkassen und Apotheken, der nach § 129 Abs. 2 SGB V die Arzneimittelversorgung regelt. Neu darin: veränderte Abgaberegeln für Arzneiimporte. Dabei wurde die Austauschverpflichtung eingeschränkt – auf Arzneimittel, für die ein Import mit Mindestpreisabstand gelistet ist. Ist ein solcher nicht verfügbar, kann die Position auch künftig mit Hilfe des Sonderkennzeichens 2567024 aus der Importberechnung herausgenommen werden. Neu geregelt wurde der erforderliche Mindestpreisabstand zwischen preisgünstigen Importen und dem jeweiligen Original:

  • Für Importarzneimittel bis 100 Euro gilt ein Mindestpreisabstand von 15 %.
  • Bei einem Preis von über 100 bis 300 Euro gilt ein Preisabstand von 15 Euro.
  • Bei einem Preis von über 300 Euro gilt ein Preisabstand von 5 %.

Das heißt: Zur Erfüllung der Quote tragen nicht alle Importe bei, die günstiger als das Original sind, sondern nur noch diejenigen, die den Mindestpreisabstand aufweisen. Und: Unter dem Strich ist eine Einsparung von 2 % vom theoretischen Umsatz je Apotheke (Filialapotheken gelten als Unternehmensteil einer Apotheke) zu erzielen.

Der Vorrang für Rabattverträge gilt weiterhin. Arzneimittel, die in einem solchen Vertrag berücksichtigt werden, sind von der Importquote ausgenommen. Ein Austausch Rx gegen Non-Rx oder Arzneimittel gegen Medizinprodukt ist nicht zulässig.

Lösung von NARZ/AVN

Die geänderten Regelungen zur Importquote könnten zur Verringerung bestehender Guthaben und gegebenenfalls zur Erhöhung von Importmalussen führen. Damit sich die über NARZ/AVN abrechnenden Apotheken auf die neuen Regelungen einstellen können, hat das Rechenzentrum seinen Kunden eine aktuelle Simulationsrechnung nach den neuen Regelungen zur Verfügung gestellt. Die Software „apokompass“ stellt darüber hinaus alle Importgruppen inklusive der darin bestehenden Einsparmöglichkeiten (mit dem jeweils aktuellen Preisstand) dar. Alternativ kann man sich preisgünstige Importe nach aktuellstem ABDA-Stand anzeigen lassen.

Die Übersicht informiert krankenkassenbezogen darüber, welche Importe abgegeben wurden und welche Originalpräparate noch durch Importe hätten ersetzt werden können (Importbonus und -malus). Und unter dem Feature „Filialverbund“ lassen sich Haupt- und Filialapotheken (sowohl en bloc wie einzeln) darstellen. Zusätzlich bietet „apokompass“ eine individuelle Auflistung der Originale, die den größten negativen Einfluss auf die Importquote der jeweiligen Apotheke haben, für alle Kassen an.

Zusatznutzen von aposoft

Kunden von NARZ/AVN, die zugleich das Warenwirtschaftssystem „aposoft“ im Einsatz haben, erhalten einen zusätzlichen Nutzen. Ihnen bietet das standeseigene Systemhaus – über die Schnittstelle FIVE.RX Extension – ab sofort während des Taxiervorgangs die Darstellung der aktuellen kassenspezifischen Importquote und den Quotentrend im Verhältnis zur vorherigen Abrechnung der Apotheke.

NARZ/AVN Apothekenpartner
Bauerland 3
28259 Bremen

Telefon: 0421 5762-0

E-Mail: [email protected]
Internet: https://www.narz-avn.de/dienstleistungen/apokompass/